Das Blog-Glossar für die wichtigsten Begriffe beim START INS LEBEN: Teil 1 – Erste eigene Wohnung
YEAH! Irgendwann ist es so weit: Du bist erwachsen, hast die Schule abgeschlossen und … ziehst aus – startest in dein eigenständiges Leben. Du willst es wagen!
Doch im Dschungel der Bürokratie oder Suche nach deinen ersten eigenen vier Wänden begegnen dir Themen oder Wörter, von denen du bisher nichts gehört hast? Damit bist du nicht allein.
In diesem Glossar findest du eine Auflistung der wichtigsten Grundbegriffe, die dir auf dem Weg in deine ersten vier eigenen Wände begegnen könnten.
Falls dir dieses Glossar nicht ausreicht und du weitere interessante Tipps und Tricks auf deinem Weg nutzen willst, hole dir gerne mein Buch START INS LEBEN. Erfolgreich auf eigenen Füßen. Dort findest du neben zahlreichen Tipps und Tricks auch eine praktische Toolbox mit vielen Vorlagen und Übersichten, wie zum Beispiel: das 1×1 des Wäschewaschens oder das 1×1 der Mülltrennung.
An- und Ummeldung
Nach einem Umzug in die ersten eigenen vier Wände gibt es einige Bereiche, wo du dich an- bzw. ummelden musst, wie z.B. die polizeiliche Anmeldung (siehe weiter unten unter Bürgeramt), den Telefon- bzw. Internetanschluss, den Stromanschluss, ggf. den Gasanschluss, die Postanschrift sowie bei der GEZ.
Betriebskosten
Zu den Betriebskosten zählen alle Kosten, die exakt mit Zählern oder aufgrund der Wohnungsgröße abrechenbar vom Mieter der Wohnung verbraucht wurden. Dazu zählen zum Beispiel: Warmwasserkosten, Heizungskosten. Für diese Kosten werden in den meisten Mietverträgen monatliche Vorauszahlungsbeträge vereinbart.
Betriebskostenabrechnung
In der Betriebskostenabrechnung werden alle laufenden Betriebskosten für einen bestimmten Zeitraum – überwiegend jährlich – für das Haus aufgelistet. Diese Kosten werden dann auf jeden Mieter des Hauses anteilig – z.B. je nach m²-Wohnraum oder Wasseruhrverbrauch oder Heizungszähler – umgelegt und gegen die vom Mieter für diesen Zeitraum gezahlten Vorauszahlungen gegengerechnet.
Bruttokaltmiete
Die Bruttokaltmiete – auch Kaltmiete genannt – ist der reine Mietgrundpreis inklusive Betriebskostenvorauszahlungen, jedoch ohne Mietnebenkosten.
Bürgeramt
Nach dem Umzug in die eigene Wohnung ist jede:r Mieter:in in Deutschland verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen beim zuständigen Bürgeramt der Stadt oder Kommune mit seiner neuen Anschrift anzumelden. Wer diese Frist überschreitet, riskiert im Notfall die Zahlung eines Bußgeldes.
GEZ
Die GEZ – mittlerweile in Beitragsservice umbenannt – ist eine staatliche Einrichtung, in die jeder Bürger monatlich eine feste Gebühr zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten einzahlen müssen. Dieser Betrag wird in der Regel vierteljährlich in die staatliche Gemeinschaftskasse eingezogen. Je nach Verdienst-Status kann man sich auch von diesem Beitrag befreien lassen.
Grundmiete
Die Grundmiete – auch Nettokaltmiete genannt – ist der reine Mietgrundpreis, ohne Betriebskosten und ohne Mietnebenkosten.
Hauptmieter
Der Hauptmieter ist derjenige, der mit dem Vermieter der Wohnung einen schriftlichen Vertrag zur Nutzung der Wohnung abgeschlossen hat. Es gibt auch die Möglichkeit, mehrere Personen als Hauptmieter in den Mietvertrag aufzunehmen. Der Hauptmieter trägt alle Rechten und Pflichten, die im Zusammenhang mit der Wohnung entstehen.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung greift bei Schäden durch Einbruch oder Diebstahl, Feuer, Leitungswasser, Sachschäden in der Wohnung etc. Die Versicherungshöhe richtet sich bei dieser Versicherung immer nach der Größe und Ausstattung der Wohnung.
Kaltmiete
Die Kaltmiete – auch Bruttokaltmiete genannt – ist der reine Mietgrundpreis inklusive Betriebskostenvorauszahlungen, jedoch ohne Mietnebenkosten.
Makler-Provision
Die Makler-Provision ist ein Betrag bei der Inanspruchnahme von Vermittlungstätigkeiten beim Finden einer Wohnung oder eines Mieters. Dabei gilt das „Besteller-Prinzip“: derjenige, der den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen.
Mietbürgschaft
Eine Mietbürgschaft ist eine Möglichkeit, dem Vermieter zu versichern, dass er regelmäßig seine Mietzahlung und sonstigen Kosten im Rahmen des Mietvertrages erhält, auch wenn der Mieter noch kein regelmäßiges Einkommen hat.
Mietkaution
Die Mietkaution ist ein Geldbetrag, die der/die Mieter:in an den/die Vermieter:in zahlt, um aus dem Mietverhältnis herrührende Forderungen abzusichern. Die Mietkautionshöhe darf maximal drei Nettokaltmieten betragen.
Mietkosten
Mietkosten sind der fest vereinbarte Gesamtbetrag, den der Mieter der Wohnung bis zu einem festen Termin an den Vermieter der Wohnung zu zahlen hat. In ihm sind alle Mietkostenarten, wie Grundmiete, Betriebskosten(-vorauszahlungen) sowie (Miet-)Nebenkosten enthalten.
Mietnebenkosten
Zu den Mietnebenkosten zählen alle Kosten, die für die Aufrechterhaltung des Zustandes der Wohnung oder des Hauses notwendig sind. Dazu können folgende Kosten zählen: Müllabfuhr, Versicherungen, Hausmeister, Gartenpflege, Treppenreinigung etc. Für diese Kosten werden in den meisten Mietverträgen monatliche Vorauszahlungsbeträge vereinbart, die jährlich mit der Betriebskostenabrechnung verrechnet werden.
Mietnebenkostenpauschale
Die Mietnebenkostenpauschale ist ein fester Betrag, der sich aus den Betriebskosten zusammensetzt. Der Vorteil einer Mietnebenkostenpauschale ist, dass, auch wenn dem Vermieter höhere Nebenkosten entstehen, diese nicht mehr auf die Mieter ungelegt werden können.
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist eine andere Form der Schufa-Auskunft, bei der bestätigt wird, dass der oder die Mieter:in frei von Mietschulden ist. Diese Bescheinigung wird vom bisherigen Vermieter ausgestellt und ist ein Bestandteil der Bewerbungsunterlagen für eine neue Wohnung. Wenn du das erste Mal in eine neue Wohnung ziehst, fällt diese Bescheinigung weg und du reichst in diesem Fall am besten eine Schufa-Auskunft bei deiner Wohnungsbewerbung ein.
Mietspiegel
Der Mietspiegel ist der von der Stadt oder Kommune als Richtlinie errechnete Mietpreis für eine Wohnung, der aufgrund der Basis des Wohnungszustandes, der Wohnungsausstattung und der Wohnlage errechnet wird.
Mietvertrag
Im Mietvertrag stehen alle wichtigen Rechte und Pflichte, die der Vermieter mit dem Mieter vereinbart. In Deutschland ist es üblich, dass dieser schriftlich abgeschlossen wird. Meistens hat der Mietvertrag viele Seiten und es ist zu empfehlen, ihn vor der Unterschrift sorgfältig zu lesen – vor allem auch das Kleingedruckte.
Mietwohnung
Zur Miete wohnen bedeutet, dass du von einem Immobilienunternehmen, einer Wohnungsbaugenossenschaft oder einem privaten Anbieter für einen bestimmten Zeitraum befristet oder unbefristet Wohnraum zu einem im Voraus fest bestimmten Mietpreis anmietest.
Möblierte (Arbeits-)Wohnung
Die möblierte (Arbeits-)wohnung ist eine Möglichkeit, ohne großen Umzugsaufwand sofort an einem neuen Ort eine Bleibe zu finden, bis man etwas Eigenes gefunden hat. Diese Wohnungen werden oftmals von Arbeitgebern zur Verfügung gestellt und haben dann eine gesonderte Vergütung bzw. einen ermäßigten Mietpreis.
Nettomiete
Die Nettomiete ist der reine Mietgrundpreis inklusive Betriebskosten, jedoch ohne Mietnebenkosten.
Nettokaltmiete
Die Nettokaltmiete – auch Grundmiete genannt – ist der reine Mietgrundpreis, ohne Betriebskosten und ohne Mietnebenkosten.
Post-Nachsendeauftrag
Mit einem Post-Nachsendeauftrag kann man sich seine Post zeitlich befristet von seiner alten Wohnanschrift an seine neue Anschrift nachsenden lassen. Dieser Service der Deutschen Post ist kostenpflichtig und lässt sich leicht online einrichten.
Privat-Haftpflichtversicherung
Die Privat-Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen. Sie greift auch bei Schäden in Haus und Wohnung, die aufgrund deines Verhaltens bei anderen Mietern entstehen.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung gehört zu den Risikoversicherungen, das heißt, die Versicherung zahlt nur im Schadensfall. Eine solche Versicherung gibt es mit unterschiedlichen Bereichen, wie z.B. Mietrecht, Arbeitsrecht und Privatrecht. Diese greift bei der Durchsetzung seiner Rechte z.B. bei Mieterhöhungen oder bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung.
Schufa-Auskunft
Die Schufa-Auskunft ist eine Möglichkeit, dem Vermieter seine Schuldenfreiheit nachzuweisen. Sie ist kostenpflichtig und wird meistens bei der Bewerbung einer Wohnung als Nachweis schriftlich vorgelegt.
Stromanschluss
Jede Wohnung hat einen eigenen Stromanschluss. Nach dem Einzug in eine Wohnung sollte als Erstes der aktuelle Stromzähler abgelesen werden, um ihn bei der Anmeldung beim Stromanbieter parat zu haben. Die Lage der Stromzähler sind ganz unterschiedlich: In manchen Wohnungen hängt der Stromzähler direkt in der Wohnung, bei anderen gibt es im Keller einen zentralen Stromzählerort.
Studentenwohnheim
Viele Universitäten unterhalten in der Nähe des Campus ein Studentenwohnheim. Um dort ein Zimmer zu bekommen, gibt es oftmals direkt in der Universität eine Beratungsstelle, bei der du dich um einen Platz im Studentenwohnheim bewerben kannst.
Untermieter
Zur Untermiete zu wohnen, bedeutet, dass du in einer Wohnung nur einen bestimmten Bereich der Wohnung bewohnst und mit dem Hauptmieter einer Wohnung einen Untermietvertrag abgeschlossen hast. Dieser sollte, wenn möglich, schriftlich abgeschlossen werden und mindestens die Höhe der monatlichen Mietzahlung sowie die Dauer der Mietnutzung enthalten.
Wohnungsgenossenschaft
Die Wohnungsgenossenschaft ist ein Wohnungsunternehmen, bei dem die/der Mieter:in der Wohnung einen genossenschaftlichen Anteil an der eigenen Wohnung besitzt. Dieser wird meist als fester Geldbetrag bei Eintritt in die Wohnungsgenossenschaft gezahlt. In der Wohnungsgenossenschaft gelten besondere Rechte und Pflichten, wie z.B. das Mitspracherecht bei Veränderungen sowie das Ableisten von regelmäßigen Arbeitsstunden.
Wohnarten
Wohnarten sind die unterschiedliche Eigenschaft des Mietverhältnisses, wie z.B. zur Miete, als Untermieter, im Studentenwohnheim, in der Wohnungsbaugenossenschaft, die möblierte (Arbeits-)Wohnung.
Wohngemeinschaft
Bei einer Wohngemeinschaft – auch WG genannt – wohnen mehrere Personen in ein und derselben Wohnung und die Kosten für die Wohnung werden auf alle Personen aufgeteilt. Dabei ist es möglich, mehrere Personen als Hauptmieter:in im Mietvertrag anzugeben oder nur einen Hauptmieter:in, der oder die dann mit den anderen Personen Untermietverträge abschließt.
Wohnungsübergabeprotokoll
Ein Übergabeprotokoll wird meistens nach der Wohnungsbesichtigung und offiziellen Schlüsselübergabe durch den/die Vermieter:in aufgenommen. Dort werden der Zustand der Räume, alle bestehenden Mängel sowie Absprachen zu deren Beseitigung protokolliert. Oftmals werden dabei auch Fotos vom Zustand der Räume erstellt, die bei späterem Auszug als Grundlage für evtl. Beanstandungen oder Rückbauwünsche gelten.
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Das sagen bisherige Käufer zum Buch:
»Einfach genial zusammengefasst
Ich bin absolut begeistert von diesem Buch… Übrigens nicht nur für Jugendliche informativ… das Buch ist sehr gut strukturiert, visuell anregend und eine tolle schnelle Umsetzung durch die übersichtlichen Checklisten ist sofort möglich… ein tolles Geschenk für Jedermann… ich habe es meinem Sohn zum 18. Geburtstag geschenkt und es kam sehr gut an… auch die Gäste waren sehr angetan und wollen es weiterempfehlen… danke für dieses Buch :-)«
Tania G.
»Wertvoll! Auf den Punkt gebrachter Ratgeber
Umani Wendler hat das Kunststück vollbracht, alle wesentlichen Bereiche für den Start in das eigene Leben in kompakter, übersichtlicher Form und klarer Sprache auf den Punkt zu bringen.«
Henning H.
»Perfektes Geschenk zum Schulabschluss!
Dieses Buch hätte ich mir früher als junger Mensch selbst gewünscht – als gute Grundlage für meine ersten Schritte ins Leben.«
Micha C.
Wenn dich der Artikel inspiriert hat, freue ich mich über deinen Kommentar …
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